13/2021

Rat rügt Hochschulen

Rat für deutsche Rechtschreibung (Logo)Der Rat für deutsche Rechtschreibung bekräftigt in seiner Sitzung und Pressemitteilung vom 26.03.2021 die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies sei allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne. Vor diesem Hintergrund würde die Aufnahme von Asterisk (»Gender-Stern«), Unterstrich (»Gender-Gap«), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. Begründet wird dies mit einer Kriterienliste, zu der etwa auch gehört, dass geschlechtergerechte Schreibung nicht das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache erschweren darf (Lernbarkeit). Rücksicht zu nehmen sei auch auf die mehr als 12 Prozent aller Erwachsenen mit geringer Literalität, die nicht in der Lage seien, auch nur einfache Texte zu lesen und zu schreiben.
Damit hat der Rat dem Vorstoß vor allem von Kommunen und Hochschulen eine Absage erteilt und deutlich gemacht, dass dies nicht dem Amtlichen Regelwerk entspricht. Eine eindeutige Rüge erteilte er den Hochschulen, die den Studierenden vorschreiben, vor allem den Gender-Stern zu verwenden: »Hochschulen und Lehrende haben die Freiheit des Studiums nicht nur bei der Wahl von Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen der Studierenden zu beachten und zu schützen.« (29. März 2021; Bild: Rat für deutsche Rechtschreibung)


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