45/2016

ernst vs. Ernst

Heute – im wahrsten Sinne des Wortes – ein ernstgemeinter Tipp: »ernst« kann man kleinschreiben und mit anderen Wörtern zusammenschreiben. Wie so oft ist also die Frage ›Zusammen oder getrennt, groß oder klein?‹ nicht so einfach zu beantworten: Tritt »ernst« in Verbindung mit einem Verb auf, schreibt man getrennt: »Wir müssen das ernst nehmen.« oder »Das war doch nicht ernst gemeint!« In Verbindung mit einem Partizip kann sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden: »ein ernst gemeinter/ernstgemeinter Vorschlag« oder »eine ernst zu nehmende/ernstzunehmende Gefahr«. Der Duden empfiehlt jedoch auch hier die Getrenntschreibung, und damit fährt man ja in allen Fällen immer richtig. Bei der Groß- oder Kleinschreibung muss gefragt werden, ob »ernst« als Substantiv oder Adjektiv verwendet wird. Das Adjektiv wird natürlich kleingeschrieben: »Die Lage ist ernst.« oder »Sie nimmt die Sache zu wenig ernst.« In den folgenden Beispielen handelt es sich um ein groß zu schreibendes Substantiv: »Es ist mir vollkommener Ernst damit.« oder »Aus dem Spiel wurde Ernst« oder »Ich habe das im Ernst gesagt.« Und bei »Hallo, Ernst!« ja sowieso. (07. November 2016)


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