27/2014
Zuwiderhandlung
»Zuwiederhandlungen werden angezeigt!« Was ist wohl eine Zuwiederhandlung? Die Handlung eines Wiederholungstäters, der eine Tat wieder und wieder begeht? Oder hat sich vielleicht doch einfach nur ein Rechtschreibfehler eingeschlichen? Eine »Zuwiderhandlung« ist eine Handlung, die sich gegen ein Verbot, hier das Füttern der Pferde, richtet. Und so kann man sich auch die Schreibweise merken: »wider« bedeutet nichts anderes als »gegen«. (30. Juni 2014)
Weitere Tipps der Woche finden Sie beim Sprachwissen.