49/2018
Sich beziffern
Der Ausdruck »sich beziffern auf« im Sinne von ›sich belaufen auf‹ oder ›betragen‹ sollte stets zusammen mit einer bestimmten (und nicht mit einer unbestimmten) Angabe versehen werden: »Der Gesamtsachschaden beziffert sich auf etwa 25 Millionen Euro« und nicht »Der Gesamtsachschaden beziffert sich auf eine große Summe«. (03. Dezember 2018)
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