39/2020

Kongruenz

Flaschen, die von der Form her einander passend ergänzen»Am letzten Wochenende gab es in Düsseldorf eine große Demonstration, an der sich eine Viertelmillion Menschen beteiligten.« Stimmt gar nicht? Gut bemerkt! Denn das Subjekt im Nebensatz (eine Viertelmillion Menschen) ist nicht mit dem Verb (beteiligten) kongruent. Unter Kongruenz versteht man die formale Übereinstimmung (in Kasus, Numerus, Genus und Person) zusammengehörender Teile im Satz; in diesem Fall ist der Numerus (Singular oder Plural) betroffen. Zwar handelt es sich bei einer Viertelmillion Menschen auf semantischer Ebene um sehr viele Personen. Doch in grammatischer Hinsicht steht das Subjekt im Singular, denn der Kern des Subjekts ist eine Viertelmillion. Dass es sich um Singular handelt, erkennt man einerseits am Zahlwort eine, andererseits daran, dass Viertelmillion nicht die Pluralendung -en trägt. Zur Verwirrung bei der Wahl des Numerus beim Verb trägt bei, dass das Attribut Menschen im Plural steht, doch der Kern des Subjekts ist ausschlaggebend. Entsprechend heißt es auch »Eine große Gruppe unternehmungslustiger Seniorinnen wanderte durch das Maggiatal« und eben nicht wanderten, da der Kern des Subjekts eine große Gruppe im Singular steht – auch wenn die Gruppe groß ist. Der umgekehrte Fall liegt vor bei: »Die USA erheben Importzölle auf deutsche Marmelade.« Das Kurzwort USA steht für United States of America, zu Deutsch Vereinigte Staaten von Amerika. Aus diesem Grund muss das Verb hier im Plural stehen. Inhaltlich hingegen dürfte Inkongruenz vorliegen: Die Mehrheit aller US-Marmeladenfreunde dürfte mit Trumps Strafzöllen wenig kongruent gehen. (21. September 2020; Foto: Alexas_Fotos)


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