52/2020

Etwas Kurzgebratenes zum Fest

Kurzgebratenes»Bringst du für Weihnachten etwas Kurzgebratenes mit, Schatz?« So könnte es im einen oder anderen Haushalt zu hören sein, damit mehr Zeit für die Bescherung bleibt. Gemeint sein dürfte in den meisten Fällen allerdings etwas anderes: etwas, das kurz anzubraten und damit schnell fertig ist. Das Kurzgebratene ist bereits gebraten (Partizip Perfekt). Das noch ungare Pendant wird roh transportiert und erst am Zielort befeuert – es müsste also Kurzzubratendes lauten. Oder Kurzzubratenes? Nein, denn es ist zwar kurz zu braten (ohne d), doch wie bei Herzustellendes oder Abzunickendes ist es ein Partizip Präsens: das kurz anzubratende Stück. Wer nicht mit Tofu oder Haferflocken-Bratling überrascht werden möchte, sollte das »Stück« besser präzisieren. Oder ausweichen auf die deutsche Tradition: Würstchen mit Kartoffelsalat (im Osten bis zu 69 % der Haushalte). Frohes Fest! (21. Dezember 2020; Foto: Ji-yeon Yun)


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