8/2017

»O-Saft«, »OʼSaft« oder »Oʼsaft«?

Ein O'Saft ist kein O-SaftDas ist mal eine kreative Schreibung! Aber ist OʼSaft als Kurzform von Orangensaft zulässig? Vertraut sind Formen wie aufʼm oder dialektale wie gʼnug, daneben ist auch die Kennzeichnung des Genitivs bekannt (Moritzʼ Schnuller). Der Apostroph dient also der Markierung von Auslassungen von einzelnen oder mehreren Buchstaben und sichert so die Verständlichkeit. Auch umgangssprachliche Varianten wie Kuʼdamm (Kurfürstendamm) oder Dʼdorf (Düsseldorf) werden mit Apostroph geschrieben. Formal handelt es sich bei OʼSaft wie bei allen anderen um eine partielle Kürzung (hier von rangen im Wortinnern). Allerdings kollidiert die Schreibweise mit O-Saft, welches wie U-Boot oder S-Bahn ein partielles Kurzwort darstellt. Der Unterschied ist klein, dennoch eindeutig: Bei den per Apostroph angezeigten Auslassungen wird klein weitergeschrieben, also wirklich im Wortinnern oder an der Wortgrenze getilgt. Kurzwörter hingegen sind im Regelfall eigenständige Wörter, auch wenn sie nur partiell reduziert worden sind. Folglich entscheidet der Folgebuchstabe: Großbuchstabe bedeutet eigenständig, also Bindestrich (O-Saft), Kleinbuchstabe Apostroph (Oʼsaft). (20. Februar 2017; Foto: Torsten Siever)


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